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Home > IT Monitoring > Data Center > Deutscher Gesetzentwurf zur Energieeffizienz von Rechenzentren
Juli 13, 2023
Deutschland diskutiert über neue Energieeffizienzgesetze, die sich direkt auf den lokalen Rechenzentrumssektor auswirken könnten. Der Gesetzentwurf ging am 19. April 2023 ins Kabinett und befindet sich derzeit im parlamentarischen Verfahren.
Die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) beschlossen im Dezember 2020, die Treibhausgasemissionen bis 2030 mit gezielten Maßnahmen zu reduzieren, um so den Klimawandel und die damit einhergehenden Auswirkungen zu bekämpfen. Um dieses Ziel zu erreichen, hat die Europäische Kommission den Entwurf einer neuen Richtlinie zur Steigerung der Energieeffizienz vorgelegt, die sich auf Bund, Länder und Gemeinden erstreckt.
Aufgrund der ehrgeizigen EU-Energieeffizienzziele für Deutschland sind zeitnahe ambitionierte Maßnahmen die Mittel, um den Gesetzentwurf einhalten zu können. Daher ist es dringend notwendig, dass in Deutschland neue Gesetze entworfen werden, noch bevor die Richtlinie der Europäischen Kommission in Kraft tritt. Ziel ist es, den Endenergieverbrauch im Vergleich zum Jahr 2008 um mindestens 26,5 % bis 2030 zu reduzieren. Bei der Primärenergie wird mit einer Einsparung von 39,3 % gerechnet – ein Wert, der sogar leicht über dem Ziel der europäischen Region für den festgelegten Zeitraum liegt. Zudem sieht der Gesetzentwurf ebenso eine Senkung für den Primärenergie- und Endenergieverbrauch für den Zeitraum zwischen 2040 und 2045 vor.
Der Schwerpunkt der Energieeffizienzmaßnahmen liegt zwar auf dem öffentlichen Sektor, doch auch für andere Bereiche könnte die Initiative als Vorbild dienen. Im § 11 des Gesetzentwurfs wurde zudem festgelegt, dass auch verbrauchsintensive Unternehmen dazu verpflichtet sind, Energie- oder Umweltmanagementsysteme einzuführen – eben so, wie es bei Rechenzentren der Fall ist.
Für Rechenzentren, die ihren Betrieb vor dem 1. Juli 2026 aufnehmen, gelten spezifisch diese beiden folgenden Vorschriften:
1. Ab dem 1. Juli 2027 dürfen sie eine maximale Energieeffizienz von 1,5 aufweisen und
2. ab dem 1. Juli 2030 müssen sie eine Energieeffizienz von kleiner oder gleich 1,3 erreichen.
Für Rechenzentren, die ihren Betrieb am oder nach dem 1. Juli 2026 aufnehmen, gelten folgende Bestimmungen:
1. Sie dürfen eine maximale Energieeffizienz von 1,3 aufweisen und
2. sie müssen mindestens einen Anteil von 10 % an wiederverwendeter Energie aufweisen. Für Rechenzentren, die nach dem 1. Juli 2027 ihren Betrieb aufnehmen, gilt bereits ein vorgesehener Mindestanteil von 15 % an recycelter Energie. Von Rechenzentren, die ab dem 1. Juli 2028 ihren Betrieb starten, wird sogar ein Anteil von 20 % zurückgewonnener Energie erwartet.
Für die Luftkühlung von Rechenzentren, die vor dem 1. Januar 2023 ihren Betrieb aufnehmen, sagt das Gesetz:
1. Die Eintrittstemperatur muss unter 24 °C liegen und
2. ab dem 1. Januar 2028 darf die Eintrittstemperatur nicht weniger als 27 °C betragen.
Niedrigere Eintrittstemperaturen sind nur dann zulässig, wenn sie ohne den Einsatz von Kühlsystemen erreicht werden.
Der § 12 des Gesetzentwurfs besagt, dass Rechenzentrumsbetreiber bis zum 1. Juli 2025 dazu verpflichtet sind, ein Energie- oder Umweltmanagementsystem einzurichten. Daher wird es unumgänglich sein, die wichtigsten Bestandteile der Rechenzentren kontinuierlich zu überwachen. Nur so lassen sich die erforderlichen Maßnahmen für die Energieeffizienz erkennen und umsetzen.
Für Rechenzentren mit einem nicht redundanten Anschlusswert von 1 MW besteht ab dem 1. Januar 2025 die verpflichtende Validierung oder Zertifizierung des Energie- oder Umweltmanagementsystems. Diese Bestimmung gilt gleichermaßen für alle Rechenzentren, die sich im Besitz von öffentlichen Einrichtungen befinden oder von diesen betrieben werden – und einen nicht redundanten Anschlusswert von 200 kW haben. Lediglich Rechenzentren, die mindestens 50 % der wiederverwendeten Energie über ein Wärmenetz aufnehmen, sind von den Verpflichtungen eines Energie- oder Umweltmanagementsystems befreit.
Der Gesetzentwurf befasst sich auch mit der erzeugten Abwärme von Unternehmen. Daher wird für jene mit einem durchschnittlichen jährlichen Gesamtenergieverbrauch von mehr als 2,5 GWh der Einsatz neuer Technologien erforderlich sein. Nur so kann die Abwärme so weit wie möglich reduziert und sinnvoll wiederverwendet werden.
Experten gehen zusätzlich davon aus, dass es für Rechenzentren noch strengere Änderungen in den Energieeffizienzanforderungen der Gesetzesentwürfe geben wird.
Die German Data Centre Association (GDA) sieht in diesem Gesetzentwurf einige Risiken, die die Rahmenbedingungen für den Betrieb der Einrichtungen hierzulande negativ beeinflussen könnten. „Deutschland könnte als Standort für diese Branche immer unattraktiver werden. Das würde der deutschen Digitalisierung schaden“, sagt Anna Klaft, Präsidentin des GDA.
Im Mittelpunkt der Debatte rund um den Gesetzentwurf steht die generelle Verpflichtung zur Wärmeabgabe mit unveränderten prozentualen Quoten. Effektiver wäre laut der GDA ein Anreizsystem. „Positiv zu bewerten ist, dass die verpflichtende Ansiedlung von neuen Rechenzentren innerhalb eines Fünf-Kilometer-Radius von Wärmenetzen ersatzlos gestrichen werden soll. Die pauschale Abgabeverpflichtung von Abwärme sorgt für Unsicherheit in der Planung. Für den Ausbau der digitalen Infrastruktur im Sinne der Gigabitstrategie sind hohe Investitionen dringend notwendig“, erklärt Anna Klaft.
Statt die Branche mit strengen Auflagen zusätzlich zu regulieren, sollten die Rahmenbedingungen für Rechenzentren verbessert und Anreizsysteme für klimaneutrales Wirtschaften geschaffen werden. „Der Ausbau der digitalen Infrastruktur erfordert leistungsstarke Rechenzentren. Sie sind der Motor und Fundament der Digitalisierung und die grundlegende Voraussetzung der digitalen Souveränität des Landes“, so die Vorstandsvorsitzende der German Datacenter Association.
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