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Redaktionelle Richtlinien
Gültig ab Februar 2018
1. Willkommen bei Network-King
Vielen Dank für die Nutzung unserer Dienste („Dienste“). Die Dienste werden von der The Shift Network King („Network King“) angeboten, einem unabhängigen, nicht börsennotierten Unternehmen mit Sitz in Australien. Für Informationen zur Kontaktaufnahme mit Network King, besuchen Sie bitte unsere Kontaktseite.
Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich mit den Nutzungsbedingungen („Bedingungen“) einverstanden. Einige unserer Dienste ermögliche es Ihnen, Inhalte zu übermitteln oder zu speichern, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Pressemitteilungen. Wenn Sie Inhalte auf oder über unsere Dienste versenden oder speichern, verpflichten Sie sich, diesen redaktionellen Richtlinien zu folgen. Bitte lesen Sie diese sorgfältig.
2. Qualität der Inhalte
Alle an Network King übermittelten Pressemitteilungen müssen Folgendes erfüllen:
Network King prüft Ihre Pressemitteilungen vor der Veröffentlichung, um sicherzustellen, dass es sich um berichtenswerte, angemessene Inhalte in entsprechendem Format handelt. Die Beachtung der folgenden Richtlinien trägt dazu bei, dass Ihre Pressemitteilung zeitnah genehmigt und auf unserer Plattform verbreitet wird.
Alle Pressemitteilungen müssen eine klare, aktuelle und nachrichtenwürdige Perspektive geben und frei von Werbung, direkter Ansprache und Spam sein. Pressemitteilungen sollten folgende Merkmale und Qualitäten aufweisen:
Nachrichtenwürdige Inhalte: Typische News enthalten aktuelle Informationen über ein neues Produkt oder eine Dienstleistung, eine Geschäftserweiterung oder ein kürzlich stattgefundenes Ereignis, einen Firmen-Meilenstein wie ein Jubiläum oder eine Auszeichnung oder die Veröffentlichung eines Hinweises oder einer Expertenmeinung zu einem Thema, das derzeit in den Nachrichten ist. Die Neuigkeit muss in der Überschrift deutlich angekündigt werden.
Sachlicher Ton: Network King Pressemitteilungen sollen keine plakativen Ausdrücke oder direkte Ansprache (beispielsweise „Sie“, „Ich“, „Wir“ etc.) enthalten, es sei denn, diese werden innerhalb eines Zitates von einem Sprecher eines Unternehmens oder einer Organisation verwendet. Die direkte Ansprache ist ein Hinweis darauf, dass es sich bei dem Inhalt um Werbung und nicht um eine Pressemitteilung handelt. Ähnlich verhält es sich mit plakativen Ausdrücken wie Ausrufezeichen, übertriebenen Angaben zu einem Produkt oder einer Dienstleistung, die Beschreibung eines Produkts oder einer Dienstleistung als „genial“ oder die Verwendung von Großbuchstaben zur Hervorhebung. All das verringert die Glaubwürdigkeit Ihrer Meldung erheblich.
Rechtlich korrekt: Für alle Pressemitteilungen, die sich auf ein Gerichtsverfahren oder eine strafrechtliche Angelegenheit beziehen, fordert Network King die Angabe eines Aktenzeichens, einer Gerichtsnummer, einer Beschwerdenummer oder eines anderen ausreichenden Nachweises.
Korrekte Kontaktinformationen: Network King Pressemeldungen müssen gültige Kontaktdaten, einschließlich eines Namens, einer Telefonnummer und einer E-Mail-Adresse enthalten.
Schriftliche Zustimmung: In manchen Fällen, beispielsweise bei Network-Marketing-Unternehmen, bei der Verwendung eines Börsensymbols oder bei größeren Ankündigungen von Unternehmen, zum Beispiel (aber nicht ausschließlich) bei Fusionen und Übernahmen, kann Network King die schriftliche Zustimmung eines Geschäftsführers des Unternehmens verlangen, bevor eine Pressemitteilung zur Veröffentlichung freigegeben wird. Unabhängige Vertreter von Network-Marketing-Unternehmen, MLM- oder Party-Plan-Unternehmen müssen in jedem Fall die ausdrückliche Zustimmung der Unternehmensführung einholen.
Standardlänge: Pressemitteilungen auf Network King sollten zwischen 300 und 800 Wörtern lang sein. Die Länge Ihrer Pressemitteilung wirkt sich direkt auf ihre Veröffentlichung aus. Zu kurze oder zu lange Pressemitteilungen können zu Problemen bei der Indizierung der Suchmaschinen führen.
Standard-Grammatik und Rechtschreibung: Network King Pressemitteilungen sollten frei von Rechtschreib- und Grammatikfehlern sein. Obwohl Fachjargon und Akronyme in der natürlichen Sprache üblich sind, sollten Sie darauf achten, Definitionen für Fachbegriffe beizufügen, damit diese für den Durchschnittsleser verständlich sind.
Formatierung: Pressemitteilungen auf Network King dürfen keine HTML-Tags und andere Formatierungen wie nicht standardisierte Zeichen, Tabellen oder Zeilenumbrüche enthalten. Pressemitteilungen dürfen nicht, auch nicht teilweise, in Großbuchstaben verfasst sein. Bevor Sie Ihre Pressemitteilung einreichen, überprüfen Sie bitte, ob alle Links in Ihrer Pressemitteilung voll funktionsfähig sind. Wenn Ihre Website zum Zeitpunkt der redaktionellen Prüfung nicht verfügbar oder nicht voll funktionsfähig ist, entfernen Sie bitte die Links aus Ihrer Pressemitteilung oder warten Sie mit der Einsendung, bis die Website voll erreichbar ist.
Eindeutige Nachrichtenquellen: Network King verlangt die Angabe einer eindeutigen Nachrichtenquelle in der Überschrift. Die Nachrichtenquelle entspricht dem Unternehmen oder der Organisation, die die Meldung herausgibt. Wenn Ihre Agentur, Firma oder Ihr Unternehmen die Pressemitteilung im Auftrag eines Kunden veröffentlicht, dann ist die Quelle der Name des Unternehmens oder der Organisation Ihres Kunden. Ebenso muss eindeutig daraus hervorgehen, wie das Unternehmen oder die Organisation mit der Nachrichtenmeldung in Verbindung steht.
E-Mail-Adressen: Network King rät von der Verwendung von E-Mail-Adressen im Text der Pressemitteilung ab. Wenn eine E-Mail-Adresse enthalten ist, wird unser Redaktionsteam die E-Mail-Adresse so ändern, dass sie das folgende Format hat: Name (at) Beispiel (Punkt) com.
Akzeptierte Dateiformate: Network King akzeptiert nur Pressemitteilungen, die Bilder vom folgenden Dateityp enthalten: .jpeg
3. Ausgeschlossene Inhalte
Folgende Inhalte werden von Network King nicht verbreitet:
Werbeanzeigen: Wenn Ihre Pressemitteilung primär darauf abzielt, ein Produkt oder eine Dienstleistung zu verkaufen, handelt es sich um Werbung und nicht um eine Pressemitteilung. Eine gute Pressemitteilung informiert die Medien und die allgemeine Öffentlichkeit über ein nachrichtenwürdiges Thema. Wenn Ihre Meldung darauf abzielt, etwas zu verkaufen, ohne dass ein tieferer Nachrichtenwert erkennbar ist, so wird die Veröffentlichung verweigert.
Sexuell explizite Inhalte: Um die Seriosität unseres Angebotes zu gewährleisten, akzeptiert NWK keine Inhalte über sexuell explizites Material oder entsprechende Produkte. Pressemitteilungen dürfen keine Verweise oder Links zu explizit sexuellem Material, illegalem Material oder profaner Sprache enthalten. Bitte beachten Sie, dass sämtliche Websites, die erst ab 18 Jahren freigegeben sind, darunter fallen.
Link-Spam: Bitte begrenzen Sie die Anzahl der enthaltenen Links auf 1 pro 100 Wörter. Diese Vorgabe dient dazu, den Wert der Links in einer Pressemitteilung und den Wert der Links innerhalb des gesamten NWK-Netzwerks zu schützen.
Nachdrucke: Bei Nachrichten und Bildern, Artikeln, Meinungen, Editorials und Berichten, die von anderen Websites oder aus anderen Publikationen stammen – insbesondere wenn sie urheberrechtlich geschützt sind – handelt es sich nicht um Pressemitteilungen.
Duplizierter Inhalt: Eine Pressemitteilung kann nur einmal auf Network King veröffentlicht werden. Darüber hinaus muss ein wesentlicher Teil der Pressemitteilung aus Originalinhalten bestehen. Duplizierte Inhalte sind nicht erlaubt. Die Verwendung von urheberrechtlich geschützten Inhalten aus anderen Quellen stellt einen Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen von Network King dar.
Rechtsmitteilungen von Dritten: NWK akzeptiert nur Pressemitteilungen von Anwaltskanzleien, wenn diese eine der am Fall beteiligten Parteien vertritt. NWK akzeptiert keine Pressemitteilungen, die Rechtsmitteilungen von Drittfirmen beinhalten.
Schädigungsabsicht: NWK verbreitet keinerlei Inhalte, die darauf abzielen, einer Person oder Gruppe zu schaden oder Rache an jemandem auszuüben. Dazu zählen Inhalte, die folgende Absicht haben: Ausdruck, Befürwortung oder Anstiftung zu Hass, Fanatismus, Rassismus oder grundloser Gewalt; Bewerbung persönlicher Meinungen, die eine Person oder Gruppe angreifen; die Absicht zur böswilligen Beeinflussung von Aktien eines Unternehmens; oder Inhalte, die darauf abzielen, eine Person oder Gruppe zu stalken, zu diffamieren, zu betrügen, zu erniedrigen, zu beschämen oder zu schikanieren.
Nicht autorisierte Ticker-Symbole: Wenngleich wir unsere Kunden darin bestärken, in Pressemitteilungen alle Ticker-Symbole zu verwenden, zu deren Verwendung sie berechtigt sind, muss für jedes verwendete Ticker-Symbol die zulässige Genehmigung vom Quellunternehmen vorliegen.
Online-Glücksspiele: NWK veröffentlicht keine Pressemitteilungen, die Online-Glücksspiele, Fantasy-Sportarten und andere Websites, die ein “Pay-to-Play”-Modell für die Teilnahme nutzen, bewerben oder auf solche verlinken.
Kleinkredite oder kurzfristige Kredite: NWK veröffentlicht keine Pressemitteilungen, die für Kleinkredite, kurzfristige Kredite oder andere ungesicherte Kredite werben oder auf solche Angebote verlinken.
Themen über Waffen: NWK veröffentlicht keine Pressemitteilungen, die den Verkauf von Handfeuerwaffen, Gewehren, Schrotflinten, Jagdwaffen, funktionstüchtigen antiken Waffen, Softair-Waffen, Paintball-Waffen, Luftdruckwaffen, Waffen aus dem 3D-Drucker und allen Teilen oder Komponenten, ob fertig oder unfertig, die für die Funktionalität einer Waffe erforderlich sind oder diese verbessern, bewerben.
Online-Arzneimittel: NWK akzeptiert keine Pressemitteilungen von Online-Apotheken oder anderen Websites, die verschreibungspflichtige Medikamente verkaufen, es sei denn, es wird sowohl auf der Website als auch in der Meldung ausdrücklich darauf hingewiesen, dass für den Kauf ein Rezept vom Arzt erforderlich ist. Pharmazeutische Websites, die akzeptiert werden können, müssen ihren Sitz in den USA oder in Großbritannien haben.
Tabak: Pressemitteilungen, die den Verkauf von Tabak oder sonstigen Produkten, die Tabak enthalten, den Konsum von Tabak oder das Rauchen von Tabak simulieren, beispielsweise Vaping, E-Zigaretten oder Kräuterzigaretten, werden von NWK nicht veröffentlicht.
Produkte zur Gewichtsabnahme: NWK akzeptiert keine Pressemitteilungen über Produkte oder Inhaltsstoffe zur Gewichtsabnahme.
Nahrungsergänzungsmittel: NWK akzeptiert keine Inhalte über Nahrungsergänzungsmittel, unabhängig davon, ob diese legal sind.
Produkte zur Förderung der Sexualität: NWK akzeptiert keine Pressemitteilungen, die Produkte zur Verbesserung des Sexuallebens bewerben.
Online Geld verdienen: NWK akzeptiert keine Pressemitteilungen, die für das Geldverdienen im Internet, Heimarbeitsprogramme oder Systeme zum „schnell reich werden“ werben.
Aktienempfehlungen: NWK akzeptiert keine Pressemitteilungen, die Empfehlungen, Newsletter, Warnungen, Ratschläge oder Rezensionen zu Aktien bewerben. Börsennotierte Unternehmen können jedoch ihre eigenen Nachrichten bewerben.
Black-Hat SEO-Taktiken: NWK akzeptiert keine Pressemitteilungen, die für Black-Hat-SEO-Taktiken und -Dienste werben oder zu solchen verlinken. Diese Arten von Diensten schließen unter anderem ein: Keyword-Stuffing, Link-Kauf und -Verkauf, Link-Stuffing, verschachtelte Domains, gekaufte Social-Media-Follower und das Reputationsmanagement.
Viren, Skripte und Codes: NWK akzeptiert keine Pressemitteilungen, die Viren, Skripte, Programme, Webseiten oder jeglichen Code enthalten oder auf solchen verweisen, der die Funktion von Computersystemen zerstört, verändert oder einschränkt.